Berufliche Schulen

Neuruppin

ASG - Anerkannte Schulgesellschaft mbH

BERUFLICHE VERÄNDERUNG GELINGT MIT UNS!

Unsere Angebote für Ihren Quereinstieg in die Sozialpädagogik oder Heilerziehungspflege

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Qualifizierung von Heilerziehungspfleger*innen zu pädagogischen Fachkräften der Hilfen zur Erziehung (Brückenkurs HzE) berufsbegleitend
Die Qualifizierung  richtet sich an Heilerziehungspfleger*innen, die in stationären, teilstationären und sonstigen Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung arbeiten. Er eröffnet ihnen neue Perspektiven und ermöglicht die Anrechnung als geeignete pädagogische Fachkraft im Bereich Hilfen zur Erziehung im Land Brandenburg. Hier begleiten sie die Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung zum selbstbestimmten Gestalten ihres Lebensprozesses. 

Die Teilnehmenden eignen sich über ihre bisherige Fachkompetenz hinaus innerhalb der sechsmonatigen Qualifizierung spezifisches Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten für den Bereich der Hilfen zur Erziehung an. In insgesamt 160 Stunden werden diese Themen im Rahmen von Präsenzveranstaltungen erarbeitet. 
Diese Präsenzveranstaltungen verteilen sich monatlich auf jeweils drei aufeinanderfolgende Seminartage. Darüber hinaus umfasst diese Qualifizierungsmaßnahme 8 Stunden supervisorische Begleitung und 42 Stunden Eigenstudium im Rahmen der Praxisaufgaben. Die Qualifizierung setzt an dem Fachwissen und der beruflichen Handlungskompetenz der Heilerzieherpflegerinnen und -pfleger an und nimmt dieses als Ausgangspunkt der Kompetenzerweiterung in den Seminarphasen. Mit teilnehmerorientierten Methoden werden individuelle Lernprozesse ermöglicht und zu einer pädagogischen Handlungskompetenz im Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung erweitert. 

Praxisaufgaben, die zwischen den Seminarphasen liegen, verbinden das neu gewonnene Wissen mit den praktischen Anwendungsmöglichkeiten in der Einrichtung und knüpfen dabei an den eigenen professionellen Erfahrungen an. Eine Hospitation dient der Erweiterung des praktischen Erfahrungsfeldes und regt zur weiteren Reflexion der Theorie-Praxis-Umsetzung an.
 

Nächster Kursstart: Anfang 2025

Dauer216 Stunden mit Selbstlernphasen

Zielsetzung: Aneignung von spezifischen Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten für den Bereich der Hilfen zur Erziehung
Qualifizierungsinhalte: Eigene und einrichtungsspezifische Kriterien und Kontexte, entwicklungstheoretische Grundlagen, Beobachtung und Bildungsprogramm, didaktische und methodische Überlegungen, spezifische Entwicklungsaspekte, Beziehungsgestaltung, Qualitätsmanagement und Resümee, Supervision.
Zielgruppe: Heilerziehungspfleger/innen mit einer beruflichen Tätigkeit bei einem Träger der Hilfen zur Erziehung
Zugangsvoraussetzungen: Abschluss als staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in Nachweis einer beruflichen Tätigkeit im Bereich HzE
Struktur der Qualifizierung: Drei Seminartage in der Regel montags, dienstags und mittwochs 08:00 bis 15:15 Uhr im dreiwöchigen Wechsel.
Praxis: Einrichtungen der stationären und teilstationären Kinder- und Jugendhilfe
Abschluss: Zertifikat über die Qualifizierung von Heilerziehungspfleger/innen zu geeigneten pädagogische Fachkräften der Hilfen zur Erziehung im Land Brandenburg
Lehrgangsgebühren: auf Anfrage
Anmeldeformular als Anlage zur Bewerbung


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Neue Qualifizierung für Heilerziehungspfleger*innen, Betreuungskräfte mit  Diplom oder Bachelor Psychologie oder Heilerziehungsdiakon*in 
Mit dem Inkrafttreten der geänderten Kita-Personalverordnung vom 25.Oktober 2023 ergeben sich sowohl für Bildungsinteressierte als auch für Bildungseinrichtungen neue Perspektiven der Qualifizierung.

Das Qualifizierungsangebot richtet sich an voll ausgebildete Betreuungskräfte mit Diplom oder Bachelor Psychologie sowie staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger*innen und Heilerziehungsdiakon*innen (mit und ohne Berufspraxis), die sich aufgrund veränderter Bedingungen am Arbeitsmarkt beruflich zusätzlich qualifizieren wollen.

In der Qualifizierung werden die für die Tätigkeit einer/s Erzieher*in erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen vermittelt, um den vielfältigen Anforderungen des Handlungsfeldes der Kindertagesbetreuung gerecht zu werden. Es werden die Fähigkeiten entwickelt und unterstützt, die die pädagogischen Fachkräfte in die Lage versetzen, eigenverantwortlich und zielgerichtet Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozesse in diesem Arbeitsfeld zu gestalten. Aufbauend auf den spezifischen Kompetenzen und Fähigkeiten der oben genannten Berufsgruppen nach der KitaPersV §11 richtet sich der Fokus in den Seminaren der Qualifizierung auf das in dem Bereich „Kindertagesbetreuung“ geforderte Wissen und die für die Gestaltung der Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozessen benötigten Kompetenzen.

Die Teilnehmenden können mit der Teilnahme an dieser Fortbildung als geeignete pädagogische Fachkräfte im Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung gemäß §10 Absatz 2 der Verordnung über die Anzahl und Qualifikation des notwendigen pädagogischen Personals in Kindertagesstätten (Kita-Personalverordnung – KitaPersV) vom 25. Oktober 2023 zu 100% angerechnet werden.

Die Qualifizierung umfasst 100 Unterrichtstunden (UE), die in der Zeit vom 22.04. bis zum 17.07.2024 von Montag und Dienstag jeweils im dreiwöchigen Wechsel in unserem Hause absolviert werden. Eine Ausnahme stellt die Abschlusswoche mit drei Seminartagen von Montag bis Mittwoch dar. Ein Seminartag umfasst 8 UE von 08:00 bis 15:15 Uhr. Die Seminarkosten betragen 1.200,00 €.

Anmeldeformular zum Ausfüllen am PC.

Links:

Erzieher Brandenburg
DIESES INTERNETPORTAL BIETET IHNEN EINEN UMFASSENDEN ÜBERBLICK DER AKTUELLEN WEGE IN DEN ERZIEHERBERUF IM LAND BRANDENBURG.

KitaPersV Land Brandenburg
Verordnung über die Anzahl und Qualifikation des notwendigen pädagogischen Personals in Kindertagesstätten (Kita-Personalverordnung - KitaPersV)


 
 








 
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Fortbildungskurs für staatlich anerkannte Erzieher*innen zur Anerkennung als Fachkraft in den Einrichtungen gleichgestellter Wohnformen nach § 4 und 5 BbgPBWoG
Die Qualifizierung richtet sich an Erzieher*innen, die im Bereich der Behindertenhilfe arbeiten.
Fachkräfte gemäß § 4 Strukturqualitätsverordnung betreuen, beraten, bilden, begleiten und pflegen Erwachsene mit Teilhabeeinschränkungen mit dem Ziel einer selbstbestimmten, gleichberechtigten Teilhabe am Leben der Gesellschaft. Sie tun dies auf der Grundlage einer reflektierten und ständig weiter zu entwickelnden beruflichen Identität und Professionalität, die sie im kritischen Umgang mit eigenen und von außen an sie herangetragenen Erwartungen und Anforderungen an ihre Berufsrolle entwickeln. Die Fachkräfte führen aktiv den Diskurs über die humanen Grundlagen unserer Gesellschaft und sozialpolitische Aspekte im Zusammenhang mit dem eigenen Berufsbild. Sie verfügen über die Fähigkeit und Bereitschaft, sich neuen beruflichen Anforderungen und Rollenerwartungen zu stellen und ihre eigene Persönlichkeit weiterzuentwickeln.

Über ein modulares Konzept werden die bereits vorhandenen sozialpädagogischen Fachkenntnisse der staatlich anerkannten Erzieher*innen gewürdigt und um spezifische Inhalte rund um das professionelle Agieren in der Arbeit mit erwachsenen Menschen mit einer Behinderung bei der Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe in Einrichtungen gleichgestellter Wohnformen erweitert. Die Teilnehmer*innen entwickeln ihre fachlichen, sozialen und persönlichen Kompetenzen gezielt weiter und schließen so vorhandene Kompetenzlücken. Die Weiterbildung ersetzt keine Ausbildung zum/zur Heilerziehungspfleger*in, ist aber inhaltlich an diese angelehnt. Sie folgt dem Rahmencurriculum und wird ergänzt um aktuelle fachliche Themen. Die Weiterbildung für staatlich anerkannte Erzieher*innen zur „Anerkennung als Fachkraft in Einrichtungen gleichgestellter Wohnformen“ umfasst 6 Basismodule mit 180 Unterrichtseinheiten (UE) sowie einen Anteil von 30 Unterrichtseinheiten selbständiger Arbeit für die Erstellung einer Abschlussarbeit zu einem Thema aus dem beruflichen Umfeld der Teilnehmer*innen, insgesamt also 210 UE.*
(Quelle: Curriculum Paritätisches Bildungswerk Brandenburg)

Nächster Kursstart: auf Anfrage

Dauer: 210 Stunden mit Selbstlernphasen

Zielsetzung: Aneignung von spezifischen Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten für  Einrichtungen gleichgestellter Wohnformen nach § 4 und 5 BbgPBWoG
Zielgruppe: Erzieher*innen mit ggf. einer beruflichen Tätigkeit bei einem Träger der Behindertenhilfe
Zugangsvoraussetzungen:    Abschluss als staatlich anerkannte Erzieher*in und ggf. Nachweis einer beruflichen Tätigkeit bei einem Träger mit Einrichtungen gem.  § 4 BbgPBWoG Gesetz über das Wohnen mit Pflege und Betreuung des Landes Brandenburg
Struktur der Qualifizierung: Drei Seminartage in der Regel montags, dienstags und mittwochs 08:00 bis 15:15 Uhr im dreiwöchigen Wechsel
Abschluss: Zertifikat über die  „Anerkennung als Fachkraft für Leistungen der Eingliederungshilfe in Einrichtungen und den Einrichtungen gleichgestellten Wohnformen nach § 4 BbgPBWoG“
Lehrgangsgebühren: auf Anfrage
Sonstiges: Die Ausbildung ist nach AZAV anerkannt und zertifiziert
Förderung über Bildungsgutschein möglich.

  

* Änderungen vorbehalten. Ein Kurs kommt erst nach Erreichen einer wirtschaftlich ausreichenden Anzahl an Teilnehmer*innen zustande.
IHRE BEWERBUNG

Für Ihre Teilnahme an einer Qualifizierung benötigen wir:
  • Ihr Bewerbungs- und Motivationsschreiben
  • Ihren Nachweis der staatlichen Anerkennung
  • ggf. Nachweis einer Tätigkeit in dem von Ihnen angestrebten Tätigkeitsbereich.
Senden Sie uns Ihre Bewerbung gerne in einer PDF-Datei zu.



Berufliche Schulen Neuruppin der ASG -
Anerkannten Schulgesellschaft mbh
Schulleitung: Birgit Volkmar
Alt Ruppiner Allee 40 | 16816 Neuruppin

Tel 03391 402700-0 
info@berufliche-schulen-neuruppin.de




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